Vereinsdach

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der 1863 Venture UG (haftungsbeschränkt), Beethovenstraße 44/1, 75438 Knittlingen („Anbieter“, „wir“), und ihren Kunden über die Nutzung der unter der Marke Vereinsdach angebotenen Anwendungen Vereinsdach Verwaltung, Turnierplan24 und Turnierplan24 Elfmeter („Anwendungen“) und über individuelle Entwicklungs-, Einrichtungs- und Beratungsleistungen.

(2) Unser Angebot richtet sich an Vereine, Verbände, Schulen, Unternehmen und andere Organisationen, nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Wer für eine Organisation handelt, versichert, dazu berechtigt zu sein.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Einzelvereinbarungen, etwa in einem Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Für die Anwendungen kommt der Vertrag zustande, wenn sich der Kunde registriert und die Nutzungsbedingungen bestätigt. Für einen kostenpflichtigen Tarif kommt er mit unserer Bestätigung per E-Mail oder mit der Freischaltung zustande.

(2) Für individuelle Leistungen erstellen wir ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preis und Zeitplan. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.

§ 3 Anwendungen: Leistungsumfang

(1) Wir stellen die Anwendungen über das Internet zur Nutzung im Browser und, soweit angeboten, als App bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung des gebuchten Tarifs zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Wir entwickeln die Anwendungen laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigen wir mindestens vier Wochen vorher an.

(3) Wir bemühen uns um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster, möglichst außerhalb typischer Vereinszeiten, und Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa Ausfälle des Internets oder des Rechenzentrums.

(4) Wir sichern die Daten täglich und bewahren die Sicherungen 30 Tage auf.

(5) Support leisten wir per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg). In der Regel antworten wir innerhalb von zwei Werktagen.

(6) Die Anwendungen sind Hilfsmittel und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Verbandsberatung. Das gilt insbesondere für:

§ 4 Kostenlose Nutzung

Kostenlose Tarife stellen wir ohne Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen bestimmten Funktionsumfang bereit. Wir können sie mit einer Frist von vier Wochen ändern oder einstellen. Der Kunde kann seine Daten in dieser Frist exportieren.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise, die bei der Buchung auf unserer Website oder im Angebot stehen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Laufende Tarife rechnen wir jährlich im Voraus ab, Preise je Turnier oder Veranstaltung mit der Buchung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Wir versenden sie per E-Mail. Bei Online-Bezahlung über unseren Zahlungsdienstleister Stripe ist der Betrag sofort fällig. Die Freischaltung erfolgt, sobald die Zahlung bestätigt ist.

(2a) Freischaltungen je Turnier oder Veranstaltung und die Saison-Flatrate von Turnierplan24 werden einmalig bezahlt. Sie verlängern sich nicht automatisch und müssen nicht gekündigt werden. Die Saison-Flatrate gilt 12 Monate ab Zahlung. Eine Freischaltung gilt für das jeweilige Turnier bzw. die jeweilige Veranstaltung ohne zeitliche Begrenzung.

(3) Überschreitet der Kunde die Grenze seines Tarifs, etwa die Zahl der Mitglieder, weisen wir ihn darauf hin. Wechselt er nicht innerhalb von vier Wochen in einen passenden Tarif, dürfen wir den höheren Tarif anteilig berechnen.

(4) Wir können die Preise für laufende Tarife mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum ändern. Die Änderung kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde zum Wirksamwerden kündigen. Darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

(5) Ist der Kunde mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug, dürfen wir den Zugang nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung sperren. Lesender Zugriff und Datenexport bleiben möglich.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufende Tarife haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigt. Die Kündigung ist in Textform möglich, etwa per E-Mail.

(2) Kostenlose Tarife kann der Kunde jederzeit beenden, indem er seinen Zugang löscht oder die Löschung verlangt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für uns liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde die Anwendungen für rechtswidrige Zwecke nutzt oder trotz Abmahnung gegen § 7 verstößt.

§ 7 Pflichten des Kunden

§ 8 Daten, Datenschutz und Export

(1) Die Daten, die der Kunde in die Anwendungen einstellt, gehören dem Kunden. Wir nutzen sie nur, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Wir werten sie nicht für eigene Zwecke aus und geben sie nicht an Dritte weiter.

(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wir stellen ihn auf Anfrage oder bei der Registrierung bereit.

(3) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit über die Exportfunktionen herunterladen, etwa als CSV oder Excel-Datei. Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage für einen Export verfügbar. Danach löschen wir sie, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. In Datensicherungen verbleiben sie bis zu deren turnusmäßiger Überschreibung.

§ 9 Individuelle Entwicklung

(1) Umfang, Preis und Zeitplan ergeben sich aus dem Angebot. Wünscht der Kunde Änderungen am vereinbarten Umfang, erstellen wir dazu ein Nachtragsangebot. Kleinere Änderungen setzen wir nach Absprache zum vereinbarten Stundensatz um.

(2) Der Kunde wirkt mit, soweit es für das Projekt nötig ist. Er benennt eine Ansprechperson, stellt Informationen und Testdaten rechtzeitig bereit und gibt Rückmeldung zu Zwischenständen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

(3) Nach Fertigstellung stellen wir die Leistung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb von 14 Tagen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn er sie in dieser Frist nicht unter Angabe wesentlicher Mängel ablehnt oder sie produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Vergütung: Festpreise sind zu 30 % bei Auftragserteilung und zu 70 % nach Abnahme fällig, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Leistungen nach Aufwand rechnen wir monatlich ab.

(5) Betrieb und Pflege nach der Abnahme vereinbaren wir gesondert. Ohne eine solche Vereinbarung schulden wir weder Betrieb noch Anpassungen an spätere Änderungen von Schnittstellen, Browsern oder Rechtsvorschriften.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) An den Anwendungen erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie für die Zwecke seiner Organisation zu nutzen.

(2) An individuell entwickelter Software erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung für die Zwecke seiner Organisation. Weitergehende Rechte, etwa zur Weitergabe an Dritte oder am Quellcode, regelt das Angebot.

(3) Allgemeine Bausteine, Werkzeuge und Erkenntnisse, die wir dabei verwenden oder gewinnen, dürfen wir weiter nutzen, auch für andere Kunden und unsere Anwendungen. Daten und vertrauliche Informationen des Kunden sind davon ausgenommen.

§ 11 Mängel

(1) Der Kunde meldet Mängel per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Wir beheben Mängel der Anwendungen in angemessener Frist. Störungen, die die Nutzung wesentlich einschränken, gehen wir bevorzugt an.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Bei individueller Entwicklung beheben wir Mängel zunächst durch Nachbesserung. Schlägt sie zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, außer bei Vorsatz, Arglist und den Fällen des § 12 Abs. 1.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate, mindestens aber 2.500 €.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei unseren täglichen Sicherungen nach § 3 Abs. 4 entstanden wäre.

(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden und Beauftragten.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB teilen wir laufenden Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen. Änderungen der Hauptleistungen oder der Preise erfolgen nicht auf diesem Weg (siehe § 5 Abs. 4).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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